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Willkommen im Verwaltungsverband Diehsa

Wir begrüßen Sie im Gebiet zwischen dem Stausee Quitzdorf, der Hohen Dubrau, dem Biosphärenreservat
"Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" und den Königshainer Bergen.

Wenn Sie unser Verbandsgebiet im Landkreis Görlitz besuchen, so werden Sie neben dem Stausee Quitzdorf als größten Besuchermagneten auch wunderschöne Wald-, Heide- und Teichgebiete vorfinden.

Der VV Diehsa umfasst die vier Mitgliedsgemeinden Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See und Waldhufen
mit insgesamt 6.390 Einwohnern (Stand: 30.06.2023) auf einer Fläche von 164,57 km².

 

 Landtagswahl am 01.09.2024 - Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

in der Gemeinde Waldhufen klicken Sie bitte hier.

in den Gemeinden Hohendubrau / Mücka / Quitzdorf am See klicken Sie bitte hier.

 

Kontakt

Kollmer Straße 1
02906 Waldhufen
Telefon: +49 35827 7190
Telefax: +49 35827 71925
E-Mail: post@vv-diehsa.de

Öffnungszeiten

Einwohnermeldeamt:
Mo: 08 - 12 Uhr
Di: 08 - 12 und 14 - 18 Uhr
Do: 08 - 12 und 14 - 16 Uhr

Gewerbeamt und Steueramt:
Di: 14 - 18 Uhr
Do: 08 - 12 Uhr

Elternbeiträge:
Di: 14 - 18 Uhr
Do: 08 - 12 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten nach tel. Terminvereinbarung.

Aufgaben des Verwaltungsverbandes

Der VV erfüllt verschiedene Aufgaben in eigener Verantwortung, d. h. die Entscheidungsbefugnis geht auf den VV über.
Die Gemeinden werden über die sie betreffenden Vorgänge unterrichtet (Erfüllungsaufgaben). Daneben erledigt der VV verschiedene Aufgaben der Gemeinden. Dabei ist er an die Weisungen der jeweiligen Gemeinde gebunden (Erledigungsaufgaben):

in eigener Zuständigkeit (Erfüllungsaufgaben):

  • Einwohnermeldeamt
  • Ausweis- und Passbehörde
  • Ordnungsamt / Gewerbeamt
  • Flächennutzungsplanung
  • sonstiges

im Auftrag der Gemeinden (Erledigungsaufgaben):

  • Bearbeitung der Personalangelegenheiten
  • Steuerverwaltung (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer)
  • Überwachung Mieten, Pachten, Elternbeiträge in Kindertagesstätten und Hort
  • Haushalts- und Rechnungswesen (u. a. Vorbereitung und Vollzug bezüglich der Verabschiedung des Haushaltplanes und des Jahresrechnungsabschlusses)
  • Vorbereitung und Ausarbeitung von örtlichen Satzungen
  • Beratung in gemeindlichen Angelegenheiten

Amt 24

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LEADER

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Standesamt und örtliche Straßenverkehrsbehörde 

Die Aufgaben des Standesamtes nimmt seit 01.01.2012 die Stadtverwaltung Niesky wahr. Bitte wenden Sie sich bei allen standesamtlichen Aufgaben an: 

Stadtverwaltung Niesky, Standesamt, Muskauer Str. 20 - 22, 02906 Niesky, Tel: +49 3588 282626 oder 282622 oder 282627.

 

Die Aufgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nimmt seit 2011 die Stadtverwaltung Niesky wahr. Bitte wenden Sie sich an: 

Stadtverwaltung Niesky, örtliche Straßenverkehrsbehörde, Muskauer Str. 20 - 22, 02906 Niesky, Tel: +49 3588 282624.

Dies betrifft z.B.: Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums, Sperrungen von Straßen und Gehwegen durch Baustellen usw. auf gemeindlichen Straßen. Auf Straßen des Landkreises, des Freistaates Sachsen und des Bundes ist der Landkreis Görlitz zuständig.